Hygienekonzept

Hygienekonzept zur Durchführung von Trainings- und Spielbetrieb des
FC 1990 Wahlbach e.V. zum Schutz vor COVID-19v

Gültige Fassung vom 01.09.2020

Liebe Spielerinnen und Spieler,
liebe Eltern, Trainer, Zuschauer und Besucher!

Der Trainings- und Spielbetrieb im Fußball ist unter strengen Konditionen durch die Bundes- und
Landesregierungen wieder zugelassen worden. Nun möchten auch wir das Training und die Spiele unter
Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie der behördlichen Verfügungen wieder
aufnehmen. Dabei ist die Teilnahme am Training und an den Spielen selbstverständlich freiwillig.

Als oberste Prämisse gilt, dass der Schutz der Gesundheit über allem steht und den behördlichen sowie
den vereinsinternen Vorgaben unbedingt Folge geleistet werden muss.

Wir bitten Euch ausdrücklich, sich mit unserem Hygienekonzept zu befassen und bei Rückfragen stets den
Kontakt zu unseren Trainern und den sportlichen Leitern zu suchen. Bitte weist als Eltern auch Eure Kinder
auf die Einhaltung der Vorgaben hin. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass die Trainer
angehalten sind vor jedem Training den Gesundheitszustand (bzgl. Risiken und typischer Merkmale von
CoViD19) der Beteiligten zu erfragen. Dazu zählt auch die Möglichkeit einer Ansteckung mit dem Corona-
Virus, z.B. durch Kontakte zu Erkrankten, den Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14
Tage etc..

Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei einem möglichen Verdacht einer Infektion mit dem Virus eine
Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen ist. Die entsprechende Information über einen
Infektionsverdacht wird in diesem Falle vom Trainer an den Vorstand weitergegeben und dem behördlichen
Gesundheitsamt gemeldet.


Mit sportlichen Grüßen und den besten Wünschen
Der Vorstand des FC 1990 Wahlbach e.V.

Verhaltensregeln Trainingsbetrieb

  1. Das Regelwerk ist von den Trainern an ihre jeweiligen Spieler zu übermitteln.
  2. Es darf niemand an einer Trainingseinheit teilnehmen, bei dem eines der folgenden Symptome
    vorliegt: Erkältungssymptome wie Husten, Fieber, Atemnot etc.. Gleiches gilt für den Fall, dass bei
    einem Menschen im unmittelbaren Umfeld eines Spielers die genannten Symptome festgestellt
    wurden.
  3. Jeder muss sich bei Betreten des Sportgeländes die Hände desinfizieren. Eine Flasche mit
    Handdesinfektionsmittel steht in der Schiedsrichterumkleidekabine bereit.
  4. Alle Spieler und Trainer müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Es muss lückenlos
    nachvollziehbar sein, wer an welcher Trainingseinheit teilgenommen hat.
  5. Zuschauer müssen die von der Regierung vorgegebenen Abstandsregeln einhalten. Die Zuschauer
    sollen den direkten Kontakt zu den Trainern und Spielern vermeiden.
  6. Spieler und Trainer sollten, wenn möglich, bereits umgezogen zum Training anreisen. Sofern die
    Kabinen genutzt werden, müssen sich Spieler und Trainer so aufteilen, dass sowohl in den Kabinen,
    als auch in den Duschen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Sofern hierfür zu viele
    Personen anwesend sind, müssen Gruppen für die Kabinennutzung eingeteilt werden.
  7. Die Kabinen dürfen ausschließlich zum Umziehen und Duschen genutzt werden und sind im
    Anschluss daran sofort zu verlassen. Längere Aufenthalte sind in den geschlossenen Räumen nicht
    gestattet.
  8. Die Spieler sollten frühestens 10 – 15 Minuten vor Trainingsbeginn eintreffen.
  9. Nach Trainingsende sollen alle Anwesenden das Sportgelände zeitnah verlassen. Ein gemeinsamer
    Aufenthalt über das Umziehen und Duschen hinaus ist nur außerhalb des Gebäudes oder nur bei
    Einhaltung der Abstandsregeln gestattet.
  10. Getränke oder Ähnliches sind nach wie vor selber mitzubringen.
  11. Die Trainer sind dafür verantwortlich, dass die genutzten Räume (vom Türgriff bis zum Sitzplatz)
    nach jeder Einheit desinfiziert werden. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte
    Flächendesinfektionsmittel zu nutzen.
  12. Verwendete Trainingsmaterialien sind nach Gebrauch zu desinfizieren.
  13. Es wird darum gebeten auf körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck) zu verzichten.
  14. Beim Jubel bitte kein Abklatschen, in den Arm nehmen oder Ähnliches.
  15. Das Training von 2 Mannschaften gleichzeitig ist möglich, sofern die entsprechenden Abstände
    eingehalten werden können.

Verhaltensregeln Spielbetrieb

  1. Den behördlichen sowie vereinsinternen Vorgaben ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Bei wem eines der folgenden Symptome vorliegt, darf das Sportplatzgelände nicht betreten:
    Erkältungssymptome wie Husten, Fieber, Atemnot etc.. Gleiches gilt für den Fall, dass bei einem
    Menschen im unmittelbaren Umfeld eines Spielers die genannten Symptome festgestellt wurden.
  3. Jeder Spieler, Trainer, Betreuer, Besucher – sowohl vom Heim-, als auch vom Gastverein – muss sich
    beim Betreten des Sportplatzgeländes die Hände desinfizieren. Hierfür wird am Eingangstor ein
    entsprechender Spender bereitgestellt.
  4. Jeder Besucher – sowohl vom Heim-, als auch vom Gastverein – muss sich in eine am Eingang
    auszulegende Liste mit Datum, Namen und Adresse eintragen, so dass lückenlos nachvollziehbar ist,
    wer an einem Spieltag zugegen war. Datenschutzhinweis: Personenbezogene Daten werden nur im
    Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
  5. Zuschauer müssen die von der Regierung vorgegebenen Regeln, insbesondere die Regeln im
    Hinblick auf den Mindestabstand, zwingend einhalten. Größere Menschentrauben sind zu
    vermeiden.
  6. Auch in den Kabinen und Duschen ist der Mindestabstand zwingend einzuhalten. Sollte der Platz
    trotzdem nicht ausreichen, müssen die Trainer dafür sorgen, dass sich die Spieler nacheinander
    umziehen/duschen.
  7. Die Kabinen dürfen ausschließlich zum Umziehen und Duschen genutzt werden und sind im
    Anschluss daran sofort zu verlassen. Längere Aufenthalte sind in den geschlossenen Räumen nicht
    gestattet.
  8. Nach Spielende sollen alle Anwesenden das Sportgelände möglichst zeitnah verlassen. Ein
    gemeinsamer Aufenthalt über das Umziehen und Duschen hinaus ist nur außerhalb des Gebäudes
    oder bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet.
  9. Es wird darum gebeten auf körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck) zu verzichten.
  10. Es wird darum gebeten beim Jubel auf Abklatschen, in den Arm nehmen oder Ähnliches zu
    verzichten.